Kieferorthopädie

Hinter dem Begriff der Kieferorthopädie verbirgt sich ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das allerdings zwischenzeitlich als eigenständiges Fachgebiet anerkannt ist und auch als solches behandelt wird. Dabei befasst sich dieses zahnmedizinische Fachgebiet mit der Erkennung, der (möglichst frühzeitigen) Behandlung und eigentlich auch der Vermeidung einer Fehlstellung von Kiefer und Zähnen, so dass hier auch zwischen der Orthopädie des Kiefers von Kindern und von erwachsenen Patienten unterschieden werden muss. Immerhin ist die kieferorthopädische Behandlung Erwachsener nicht (mehr) unmöglich, auch wenn dazu geraten wird, mit einer solchen Behandlung nach Möglichkeit frühzeitig zu beginnen. Trotzdem sind auch Behandlungserfolge bei erwachsenen Menschen nicht ausgeschlossen, allerdings ist die Behandlung oftmals weitaus zeit- und auch kostenintensiver als bei Kindern. 

Kostenerstattung durch Krankenkassen  

Weiterhin ist anzumerken, dass gerade auch erwachsene Patienten wenig Aussicht auf eine vollständige Kostenerstattung durch die Krankenkasse haben. Abschrecken lassen sollte man sich davon aber nicht, denn schöne und gerade Zähne erhöhen die Lebensqualität erheblich, wobei eine gute Zahnstellung durchaus auch helfen kann, anderen Erkrankungen vorzubeugen oder diese zu lindern. Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers sind nämlich nicht selten auch ein Auslöser für Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen. Es kann sich daher auch lohnen, die betreffende Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für eine solche Behandlung zu zwingen und zu diesem Zweck einen Anwalt zu konsultieren und den Rechtsweg zu beschreiten.   

Kieferorthopädische Behandlungen nach Unfällen  

Etwas anders gelagert ist der Sachverhalt, wenn ein Unfall - welcher Art und Weise auch immer - eine kieferorthopädische Behandlung nötig werden lässt. Hier hat der betreffende Patient immer Anspruch auf eine Kostenübernahme, denn schließlich kann nicht erwartet werden, dass ein Unfallopfer mit einem kaputten Kiefer oder beschädigten Zähnen weiterlebt. In diesem Fall sind auch die Grenzen zur Kieferchirurgie und zur Schönheitschirurgie oftmals fließend, so dass diese Fachbereiche oftmals sehr eng zusammenarbeiten, um einen optimalen Behandlungserfolg zu sichern. Opfer eines Unfalls haben dabei auch nicht selten Anspruch auf eine Kostenübernahme und auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, allerdings sollten diese Komponenten dann auf jeden Fall mit Hilfe eines Rechtsanwalts geklärt werden.   

Zahnregulierung bei Kindern und Jugendlichen  

Die eigentliche Kieferorthopädie wird also am besten auch durch den Begriff der Dento-Maxillären Orthopädie - also der Kieferregulierung- oder der Orthodontie - also der Zahnregulierung - wiedergegeben, in deren Rahmen es durchaus vorkommen kann, dass auch Zähne gezogen werden müssen. Wer dabei einer eventuellen Fehleinschätzung durch den Zahnarzt vorbeugen möchte, hat natürlich jederzeit das Recht und die Möglichkeit, eine zahnmedizinische und kieferorthopädische Zweit- und Drittmeinung einzuholen. Handelt es sich dabei um Zähne im sichtbaren Bereich, sollte dies auch unbedingt getan werden, denn ein Fehler wäre dabei auf jeden Fall entweder lebenslang sichtbar und mit zusätzlichen Kosten durch ein Implantat verbunden, deren Kostenübernahme die betreffende Krankenkasse meist mit Hinweis auf die Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes nicht zustimmt. In einem solchen Fall hat das Einholen einer weiteren medizinischen Fachmeinung also auch nichts mit einem Misstrauensvotum gegen den behandelnden Arzt zu tun, sondern ist einfach auch die Möglichkeit, einer Behandlung vorzubeugen, sofern ein anderer Arzt noch weitere Optionen empfehlen kann.


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